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Wenn wir ihren ausgewählten Kettenstrang für sie fertig zur Kette machen sollen,
wählen sie unser entsprechendes Produkt
FIX & FERTIG aus.
Dann erhalten sie ihren ausgewählten Kettenstrang FIX & FERTIG als Kette.

FIX & FERTIG

In unseren Geschäften fertigen wir gerne ihre Wunschkette ganz nach ihren Vorstellungen.
Sie können uns aber auch gerne ihre Ketten oder Armbänder zur Reparatur bringen.
Wir knoten und fädeln gerne für sie.

Ihr Team ZanaschkaMineralien

Liefer- und Versandkosten
Liefer- und Versandkosten

Versandkosten

Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt.

Wir versenden in Österreich mit der Österreichischen Post. Der Standardversand in Österreich ist ab € 100 Warenwert (Nettowert) kostenlos.

In Österreich bezahlen sie bis € 30 Bestellwert € 4.50, von € 30 bis € 50 Bestellwert € 3.98, von € 50 bis € 100 Bestellwert € 2.98 für den Post Versand. Bei Versand per Nachnahme zzgl. € 5.60.

Bei der Versandart Express Paketmarke in Österreich ist leider keine Nachnahme möglich.

Der Versand außerhalb Österreichs erfolgt mit der österreichischen Post oder DHL und wird während des Bestellvorgangs preis-, gewichts- oder maßabhängig berechnet und angezeigt.

Wir versenden weltweit ab € 290 Warenwert kostenlos. Nach Deutschland ab € 80 Warenwert (Nettowert) nur € 4.99 Versandkosten.

Selbstabholung im Haus bedeutet, die Ware kann, nach vollständiger Bezahlung, in unserem Geschäftslokal 1050 Wien, Hamburgerstrasse 6 abgeholt werden.

Wir versenden versichert. Jedoch ist der Erhalt der Sendung nicht versichert wenn sie bei der Post eine Abstellgenehmigung hinterlegt haben. Für solch abgestellte und nach Zustellung verschwundene Pakete gibt es keinen Versicherungsschutz und sie tragen das Risiko für den Erhalt der Sendung. Wir können dann leider keinen Ersatz leisten.

Also Achtung bei erteilter Abstellgenehmigung bei der Post. dann erlischt nämlich der Versicherungsschutz für die Sendung mit Abstellen der zugestellten Ware.

 

§ 7b des Konsumentenschutzgesetzes regelt den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware:

Wenn der Unternehmer die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.

Hat der Verbraucher hingegen selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.

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